Wichtig: Erstausrüstungspflicht (statt der bisherigen gelben Rückstrahler) für neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge ab 6 m Länge - inkl. Zugeinrichtung der Anhänger ab 1.10.1994). Empfehlenswert auch zur Nachrüstung und für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Anbaubedingungen: Der Abstand zwischen zwei Leuchten darf 3 m nicht überschreiten. Anbau-Version, mit flachbauender Lichtscheibe. Anbaulage: waagerecht.