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Artikelbeschreibung:
Produktdetails Gebrauchsanweisung , Gleichmäßig auf Blätter und Stängel sprühen. Die Unkräuter zur Gänze einsprühen, bis die Flüssigkeit noch nicht abzutropfen beginnt. Behandelte Flächen/ Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelags wieder betreten. Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe. Nur bei Windstille in den frühen Morgen- und Abendstunden ausbringen. Insgesamt nicht mehr als 4 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode. Aufwandmenge bei Konzentratanwendung: 2,3 ml/m2 in maximal 30 ml/m2 Wasser (23 ml in 300 ml Wasser für 10 m2) Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe: Dosierungsbeispiel gegen Unkraut: Für ca. einen Liter Spritzbrühe (ausreichend für 33 m2) 76 ml Produktkonzentrat in das Spritzbehältnis füllen. Danach den Dosierbecher mit klarem Wasser befüllen und dieses Spülwasser in den Spritzbehälter geben. Anschließend mit der restlichen fehlenden Wassermenge auf einen Liter auffüllen. Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern, ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer, muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.: 10 m. Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Mittel und/ oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. / Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.), Wirkstoffe , 43,06 g/l (4,31 Gew.-%) Pelargonsäure, Zulassungsnummer , 00A106-61, Hinweise Signalwort , Kein Signalwort, Sicherheitshinweise , P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen., Gefahrenhinweise , Keine Angabe erforderlichEUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten,